Verbot Verbote sind zum Schutz des Grundeigentums da. Mit ihnen kann der Eigentümer den Kreis der Personen, die sein Grundstück benützen dürfen, einengen oder deren Art der Benützung einschränken. Vorgehen zur Erlangung eines Verbotes: Reichen Sie einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht ein. Dazu benötigen Sie den Grundbuchauszug (Bezug beim Grundbuchamt), den Katasterplan (Katasteramt des Kantons Zürich) und bei einer Untermiete das Einverständnis des Vermieters. Mit dem Befehl können Sie das Gesuch beim zuständigen Stadtammannamt stellen. Gebühren für das allgemeine Verbot – ZPO 225 Entgegennahme und Prüfung des Gesuches 50.00 CHF Zeitaufwand pro Stunde 180.00 CHF Gebührenrechnung 10.00 CHF Portoauslagen – nach Portotarif Insertionskosten gemäss Rechnung der Zeitung Weitere Informationen finden Sie unter VGBZ.