Verwertungsverfahren Das Verwertungsverfahren bildet den Abschluss einer Betreibung. Nachdem Vermögenswerte beim Vollzug gepfändet worden sind und die Frist zur Stellung des Verwertungsbegehrens eingehalten wurde, kann der Gläubiger die Veräusserung der Gegenstände durch die Bezahlung der betriebenen Schulden und Betreibungskosten verlangen. «Formular Verwertungsbegehren»