Lotterieähnliche Spiele Planen Sie eine Tombola, ein Bingo oder ein anderes lotterieähnliches Spiel durchzuführen? Je nach Art, Dauer und Preishöhe des Spiels benötigen Sie dazu eine Bewilligung, welche Sie bei der Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürichs erhalten. Bitte reichen Sie das entsprechende Gesuch spätestens 20 Tage vor der Veranstaltung ein: Kanton Zürich Direktion für Soziales und Sicherheit Postfach 8090 Zürich Telefon 043 259 21 13 oder 043 259 21 19 «Weitere Informationen Kleinlotterien» «Weitere Informationen Tombolas, Lottoveranstaltungen und Sportwetten, inkl. Gesuchsformular» Sobald das Stadtammansamt die Bewilligung zur Durchführung der Tombola erhalten hat, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um Folgendes zu besprechen: Bestimmung der Treffernummer und der Haupttreffernummer Abnahme und Kontrolle des Tombolastandes vor Verkauf der Lose Kontrolle des Schätzungswertes (mindestens 60 % Naturalwert der Lospreise) Vereinbarung zum Termin für die Haupttrefferziehung. Folgende Gebühren fallen für die Dienstleistungen des Stadtammanstamts an: Überwachung von Lotterien und Tombolen – Zeitaufwand pro Stunde (Mindestansatz 1 Stunde) + Zuschlag an öffentlichen Ruhetagen 50 % 100.00 CHF Aufwand von mehr als einer Stunde – pro angebrochene halbe Stunde + Zuschlag an öffentlichen Ruhetagen 50 % 50.00 CHF Überwachung von Ziehungen, Mischungen und Vernichtungen der Interkantonalen Landeslotterie inkl. Zahlenlotto 300.00 CHF Werkstag nach 20.00 Uhr oder an öffentlichen Ruhetagen – Ansatz von Fr. 300.00 + 50 % 450.00 CHF Schreibgebühren pro Seite (A 4) 15.00 CHF Abschriften für Antragsteller und Behörde pro Seite 7.00 CHF Rechnung 10.00 CHF Telefongespräch (pro Gespräch) 1.00 CHF