• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Städtisches Gantlokal Hardau
  • Steigerungsbedingungen
  • Lagergebühren
  • FAQ
  • Zusätzliche Versteigerungen über unsere eGant-Plattform!
  • Vorschau – Gant vom 21.08.2025
  • Gantlokal geschlossen während Sommerferien
  • eGant 10.07.2025 – 20.207.2025
  • Extranet
  • mobile menu

Lotterieähnliche Spiele

Home≻Lotterieähnliche Spiele
  • Betreibungsamt Zürich 5
    • Betreibungsverfahren
    • Pfändungsverfahren
    • Verwertungsverfahren
    • Auskünfte
    • Weiteres
  • Stadtammannamt Zürich 5
    • Beglaubigung
    • Befund
    • Verbot
    • Vollstreckung
  • Gantlokal
    • Städtisches Gantlokal Hardau
    • Steigerungsbedingungen
    • Lagergebühren
    • FAQ
  • eGant
  • Zahlenlotto
  • Lotterieähnliche Spiele

Lotterieähnliche Spiele

Planen Sie eine Tombola, ein Bingo oder ein anderes lotterieähnliches Spiel durchzuführen?

Je nach Art, Dauer und Preishöhe des Spiels benötigen Sie dazu eine Bewilligung, welche Sie bei der Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürichs erhalten. Bitte reichen Sie das entsprechende Gesuch spätestens 20 Tage vor der Veranstaltung ein:

Kanton Zürich
Direktion für Soziales und Sicherheit
Postfach
8090 Zürich
Telefon 043 259 21 13 oder 043 259 21 19

«Weitere Informationen Kleinlotterien»
«Weitere Informationen Tombolas, Lottoveranstaltungen und Sportwetten, inkl. Gesuchsformular»

Sobald das Stadtammansamt die Bewilligung zur Durchführung der Tombola erhalten hat, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um Folgendes zu besprechen:

  • Bestimmung der Treffernummer und der Haupttreffernummer
  • Abnahme und Kontrolle des Tombolastandes vor Verkauf der Lose
  • Kontrolle des Schätzungswertes (mindestens 60 % Naturalwert der Lospreise)
  • Vereinbarung zum Termin für die Haupttrefferziehung.

Folgende Gebühren fallen für die Dienstleistungen des Stadtammanstamts an:

Überwachung von Lotterien und Tombolen – Zeitaufwand pro Stunde (Mindestansatz 1 Stunde) + Zuschlag an öffentlichen Ruhetagen 50 % 100.00 CHF
Aufwand von mehr als einer Stunde – pro angebrochene halbe Stunde + Zuschlag an öffentlichen Ruhetagen 50 % 50.00 CHF
Überwachung von Ziehungen, Mischungen und Vernichtungen der Interkantonalen Landeslotterie inkl. Zahlenlotto 300.00 CHF
Werkstag nach 20.00 Uhr oder an öffentlichen Ruhetagen – Ansatz von Fr. 300.00 + 50 % 450.00 CHF
Schreibgebühren pro Seite (A 4) 15.00 CHF
Abschriften für Antragsteller und Behörde pro Seite 7.00 CHF
Rechnung 10.00 CHF
Telefongespräch (pro Gespräch) 1.00 CHF

Primary Sidebar

Lotterieähnliche Spiele

© 2025 Stadtammannamt und Betreibungsamt Zürich 5. All rights reserved.
Impressum

Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. mehr

Ok