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Befund

Befunde beschreiben den Zustand eines Objektes.

Für die Aufnahme eines Befundes nehmen Sie bitte mit dem zuständigen Stadtammannamt des Kreises frühzeitig Verbindung auf.

  • Beachten Sie, dass das Stadtammannamt der Gegenpartei eine Einladung mit eingeschriebenem Brief zukommen lassen muss.
  • Der Zutritt zu verschlossenen Räumen muss von der Gegenpartei erlaubt werden.
Gebühren für die Befundaufnahme stellen sich wie folgt zusammen
Vollzug inkl. Wegzeit, allfällige Wartezeit, Zeitaufwand für Telefonate und inkl. Anteil Grundgebühr pro Stunde 180.00 CHF
Schreibgebühr für das erste Exemplar (pro Stunde) 90.00 CHF
Schreibgebühr für jedes weitere Exemplar (pro Seite) 2.00 CHF
Auto-Km oder Kosten öffentliches Verkehrsmittel 1.00 CHF
Gebührenrechnung 10.00 CHF
Portoauslagen – nach Posttarif
Fotograf, Filmmaterial, Tonbänder – effektive Kosten

Weitere Informationen finden Sie auf VGBZ.

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