Befund Befunde beschreiben den Zustand eines Objektes. Für die Aufnahme eines Befundes nehmen Sie bitte mit dem zuständigen Stadtammannamt des Kreises frühzeitig Verbindung auf. Beachten Sie, dass das Stadtammannamt der Gegenpartei eine Einladung mit eingeschriebenem Brief zukommen lassen muss. Der Zutritt zu verschlossenen Räumen muss von der Gegenpartei erlaubt werden. Gebühren für die Befundaufnahme stellen sich wie folgt zusammen Vollzug inkl. Wegzeit, allfällige Wartezeit, Zeitaufwand für Telefonate und inkl. Anteil Grundgebühr pro Stunde 180.00 CHF Schreibgebühr für das erste Exemplar (pro Stunde) 90.00 CHF Schreibgebühr für jedes weitere Exemplar (pro Seite) 2.00 CHF Auto-Km oder Kosten öffentliches Verkehrsmittel 1.00 CHF Gebührenrechnung 10.00 CHF Portoauslagen – nach Posttarif Fotograf, Filmmaterial, Tonbänder – effektive Kosten Weitere Informationen finden Sie auf VGBZ.