Betreibungsamt Im Auftrag des Gläubigers führt das Betreibungsamt Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Schuldner durch. Nebst den drei Verfahren (Betreibungsverfahren, Pfändungsverfahren, Verwertungsverfahren) bietet das Betreibungsamt auch Solvalitätsauskünfte (Selbstauskünfte, Auskünfte über eigene Firma und Auskünfte über Dritte) an.