• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Städtisches Gantlokal Hardau
  • Steigerungsbedingungen
  • Lagergebühren
  • FAQ
  • Zusätzliche Versteigerungen über unsere eGant-Plattform!
  • eGant 13.03.2023 – 22.03.2023
  • eGant 23.03.2023 – 19.04.2023
  • Gantlokal – Geschlossen 06.04. – 15.04.2023
  • Vorschau – Gant vom 20.04.2023
  • Extranet
  • mobile menu

Beglaubigung

Home≻Stadtammannamt≻Beglaubigung
  • Betreibungsamt Zürich 5
    • Betreibungsverfahren
    • Pfändungsverfahren
    • Verwertungsverfahren
    • Auskünfte
    • Weiteres
  • Stadtammannamt Zürich 5
    • Beglaubigung
    • Befund
    • Verbot
    • Vollstreckung
  • Gantlokal
    • Städtisches Gantlokal Hardau
    • Steigerungsbedingungen
    • Lagergebühren
    • FAQ
  • eGant
  • Zahlenlotto
  • Lotterieähnliche Spiele

Beglaubigung

Beglaubigungen sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von Unterschriften, Kopien, Protokollauszüge usw.

Um eine Beglaubigung vornehmen zu können, vereinbaren  Sie bitte einen Termin mit dem Stadtammannamt. Nehmen Sie Ihren Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) mit.
Bei der Beglaubigung für die Anmeldung in das Handelsregister gilt die persönliche Unterschrift und die Firmenunterschrift als eine Beglaubigung.

Bei einer Express-Beglaubigung wird die doppelte Gebühr verrechnet.

Gebühren für die Beglaubigung…
… einer Unterschrift / eines Schriftstückes 20.00 CHF
… einer Firmenunterschrift / eines Firmenschriftstückes 30.00 CHF
… jeder weiteren Seite desselben Schriftstückes 5.00 CHF
… eines Fingerabdruckes 30.00 CHF
… einer Fotografie 30.00 CHF

 

Weitere Informationen finden Sie auf VGBZ.

Primary Sidebar

STADTAMMANNAMT

  • Beglaubigung
  • Befund
  • Verbot
  • Vollstreckung

© 2023 Stadtammannamt und Betreibungsamt Zürich 5. All rights reserved.
Impressum | Webdesign by swisscontent/cloudWEB

Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. mehr

Ok