FAQ Kann man die Gegenstände, welche versteigert werden, vorgängig anschauen? Falls ja, wann und wo? Die zu versteigernden Gegenstände können jeweils vor der eigentlichen Versteigerung von 13.30 bis 14.00 Uhr besichtigt werden. Bei sehr speziellen Gegenständen kann im städtischen Gantlokal ein Termin vereinbart werden. Kann jede Person beim Versteigern mitachen? Wie sieht es mit Minderjährigen und Unmündigen aus? Bei einer Versteigerung kann grundsätzlich jede Person mitbieten. Beachten müssen Sie allerdings die Steigerungsbedingungen, welche «Barzahlung» vorschreibt. Minderjährige (wie z.B. Lernende) können Gegenstände im relativen Wert ihres Einkommens erwerben. Unmündige Personen können ohne die Zustimmung des Beistandes keine Objekte erwerben. Können alle Gegenstände versteigert werden? Falls nicht, welche werden nicht versteigert? Grundsätzlich können alle Gegenstände versteigert werden. Nicht versteigert werden: – persönliche Papiere, Unterlagen und Gegenstände mit persönlichen Daten (PC, Laptop), Plagiate und Fälschungen, Spiele und Unterhaltungselektronik mit rassistischem und pornographischem Inhalt; Macs, iPhones, iPads ohne Sperrcodes (keine Freischaltung möglich). Wie sieht es mit Aktien aus? Können diese auch versteigert werden? Wo, wie und wann finden diese Versteigerungen statt? Aktien, welche gehandelt werden, können versteigert werden. Diese Versteigerungen werden immer bei den zuständigen Betreibungsämtern durchgeführt. Beachten Sie die speziellen Publikationen in den öffentlichen Medien (Schweiz. Handelsamtsblatt, Kantonales Amtsblatt). Gibt es spezifische Steigerungsbedingungen für spezielle Steigerungsobjekte? Wie sehen diese aus? Für einige Steigerungsobjekte müssen spezielle Steigerungsbedingungen erstellt werden. WIR Anteile nur von WIR Mitgliedern / Waffen nur mit Waffenerwerbsschein. Wie ist die Vorgehensweise, wenn man selber Objekte zur Versteigerung hat. Was für Kosten fallen für mich an und wie hoch sind sie? Wenn Sie Objekte finden, welche Sie versteigern möchten, nehmen Sie mit dem städtischen Gantlokal Hardau Verbindung auf. Wir beraten Sie gerne, ob sich diese Objekte zu guten Preisen versteigern lassen. Die Kosten hängen von der Menge und dem Volumen der Objekte ab. Wie hoch erhöht sich jeweils der Steigerungspreis? Das Minimalangebot beträgt CHF 1.00 (ausser bei Edelmetall – diese werden mit den Werten des Tageskurses begonnen). Bis CHF 9.00 erhöhen sich die Angebote um CHF 2.00 / von CHF 10.00 bis CHF 49.00 – Erhöhung um CHF 5.00 / von CHF 50.00 – CHF 99.00 – Erhöhnung um CHF 10.00 / von CHF 100.00 bis CHF 999.00 – Erhöhung um CHF 20.00 / von CHF 1’000 bis CHF 9’999.00 – Erhöhung um CHF 50.00 / ab CHF 10’000 oder mehr – Erhöhung um CHF 100.00. Kann man zu versteigernde Objekte bei Ihnen lagern? Falls ja, fallen dann Lagergebühren an? Wie hoch sind diese? Sie können zu versteigernde Objekte bis zur Versteigerung einlagern – beachten Sie die Lagergebühren. Kann man die ersteigerten Objekte bei Ihnen lagern? Falls ja, fallen dann Lagergebühren an? Wie hoch sind diese? Nach dem Erwerb der Objekte müssen diese sofort aus den Räumlichkeiten abgeholt und mitgenommen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gantlokals zur Verfügung.