• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Städtisches Gantlokal Hardau
  • Steigerungsbedingungen
  • Lagergebühren
  • FAQ
  • Zusätzliche Versteigerungen über unsere eGant-Plattform!
  • eGant 30.01.2023 – 08.02.2023
  • eGant 09.02.2023 – 19.02.2023
  • Gantlokal – Geschlossen 06.04. – 15.04.2023
  • Vorschau – Gant vom 09.02.2023
  • Extranet
  • mobile menu
  • Wir
  • Kontakt
  • Startseite

Auskünfte

Home≻Betreibungsamt≻Auskünfte
  • Betreibungsamt Zürich 5
    • Betreibungsverfahren
    • Pfändungsverfahren
    • Verwertungsverfahren
    • Auskünfte
    • Weiteres
  • Stadtammannamt Zürich 5
    • Beglaubigung
    • Befund
    • Verbot
    • Vollstreckung
  • Gantlokal
    • Städtisches Gantlokal Hardau
    • Steigerungsbedingungen
    • Lagergebühren
    • FAQ
  • eGant
  • Zahlenlotto
  • Lotterieähnliche Spiele

Auskünfte

Es besteht die Möglichkeit, Einsicht auf das Betreibungsregister zu nehmen und einen Betreibungsauszug zu bestellen. Dabei werden alle Betreibungen der letzten fünf Jahre und alle Verlustscheine der letzten 20 Jahre ersichtlich.

Es gibt drei Arten von Auskünften: Selbstauskünfte, Auskünfte über die eigene Firma und Auskünfte über Dritte.

« Selbstauskunft (Art. 8a SchKG)

Detaillierte Aufstellung der einzelnen Gläubiger und Einzelbeträge
Mündliche Auskunft 9.00 CHF
Schriftliche Auskunft 17.00 CHF

Zu berücksichtigen:

  • Auskünfte können nur mit Originalausweis Meldebestätigung (Schriftenempfangschein) und Pass / Identitätskarte / Ausländerausweis (B, C, F, L, M, N) bezogen werden.
  • Führerausweise, Kopien von Pass / ID / Ausländerausweis sind nicht rechtsgültig und werden nicht akzeptiert.
  • Am Schalter kann die Auskunft bar oder mit EC/PC – Karte bezahlt werden.
  • Bei einem schriftlichen Gesuch für eine Auskunft müssen Sie vorab die Gebühren auf unser Postcheckkonto oder IBAN CH42 0900 0000 8000 3560 2 überweisen.

« Auskunft über Firmen (Art. 8a SchKG)

Detaillierte Aufstellung der einzelnen Gläubiger und Einzelbeträge
Mündliche Auskunft 9.00 CHF
Schriftliche Auskunft bei der Selbstauskunft über die Firma 17.00 CHF

Zu berücksichtigen:

  • Aktueller Handelsregisterauszug und Vollmacht mit entsprechender Unterschriftsberechtigung.
  • Führerausweise, Kopien von Pass / ID / Ausländerausweis sind nicht rechtsgültig und werden nicht akzeptiert.
  • Am Schalter kann die Auskunft bar oder mit EC/PC – Karte bezahlt werden.
  • Bei einem schriftlichen Gesuch für eine Auskunft müssen Sie vorab die Gebühren auf unser Postcheckkonto 80-3560-2 oder IBAN CH42 0900 0000 8000 3560 2 überweisen.
  • Falls die Auskunft von einer Drittperson (z.B. Kollektivgesellschafter, Prokurist usw.) eingeholt werden soll, ist dies nur möglich, wenn ein Ausweis der betreffenden Person, (Vollmacht, entsprechende Unterschriftsberechtigung (bei Kollektivunterschrift zu Zweien sind die Unterschriften zweier Unterschriftsberechtigten notwendig) beiliegt.

« Auskunft über Dritte (Art. 8a SchKG)

Detaillierte Aufstellung der einzelnen Gläubiger und Einzelbeträge
Mündliche Auskunft 9.00 CHF
Schriftliche Auskunft nur mit Originalausweis Meldebestätigung (Schriftenempfangschein) und Pass / Identitätskarte / Ausländerausweis (B, C, F, L, M, N) 17.00 CHF

Zu berücksichtigen:

  • Die Auskunft wird für eine Drittperson eingeholt (z.B. Ehegatte, Schwester, Freund)
  • Nur möglich mit Ausweis der betreffenden Person, Vollmacht- Führerausweise, Kopien von Pass / ID / Ausländerausweis sind nicht rechtsgültig und werden nicht akzeptiert.
  • Am Schalter kann die Auskunft bar oder mit EC/PC – Karte bezahlt werden.
  • Bei einem schriftlichen Gesuch für eine Auskunft müssen Sie vorab die Gebühren auf unser Postcheckkonto 80-3560-2 /IBAN CH42 0900 0000 8000 3560 2 überweisen.

Primary Sidebar

Betreibungsamt

  • Betreibungsverfahren
  • Pfändungsverfahren
  • Verwertungsverfahren
  • Auskünfte
  • Weiteres

© 2023 Stadtammannamt und Betreibungsamt Zürich 5. All rights reserved.
Impressum | Webdesign by swisscontent/cloudWEB

Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. mehr

Ok