Auskünfte Es besteht die Möglichkeit, Einsicht auf das Betreibungsregister zu nehmen und einen Betreibungsauszug zu bestellen. Dabei werden alle Betreibungen der letzten fünf Jahre und alle Verlustscheine der letzten 20 Jahre ersichtlich. Es gibt drei Arten von Auskünften: Selbstauskünfte, Auskünfte über die eigene Firma und Auskünfte über Dritte. « Selbstauskunft (Art. 8a SchKG) Detaillierte Aufstellung der einzelnen Gläubiger und Einzelbeträge Mündliche Auskunft 9.00 CHF Schriftliche Auskunft 17.00 CHF Zu berücksichtigen: Auskünfte können nur mit Originalausweis Meldebestätigung (Schriftenempfangschein) und Pass / Identitätskarte / Ausländerausweis (B, C, F, L, M, N) bezogen werden. Führerausweise, Kopien von Pass / ID / Ausländerausweis sind nicht rechtsgültig und werden nicht akzeptiert. Am Schalter kann die Auskunft bar oder mit EC/PC – Karte bezahlt werden. Bei einem schriftlichen Gesuch für eine Auskunft müssen Sie vorab die Gebühren auf unsere IBAN Nr. CH42 0900 0000 8000 3560 2 überweisen. « Auskunft über Firmen (Art. 8a SchKG) Detaillierte Aufstellung der einzelnen Gläubiger und Einzelbeträge Mündliche Auskunft 9.00 CHF Schriftliche Auskunft bei der Selbstauskunft über die Firma 17.00 CHF Zu berücksichtigen: Aktueller Handelsregisterauszug und Vollmacht mit entsprechender Unterschriftsberechtigung. Führerausweise, Kopien von Pass / ID / Ausländerausweis sind nicht rechtsgültig und werden nicht akzeptiert. Am Schalter kann die Auskunft bar oder mit EC/PC – Karte bezahlt werden. Bei einem schriftlichen Gesuch für eine Auskunft müssen Sie vorab die Gebühren auf unsere IBAN Nr. CH42 0900 0000 8000 3560 2 überweisen. Falls die Auskunft von einer Drittperson (z.B. Kollektivgesellschafter, Prokurist usw.) eingeholt werden soll, ist dies nur möglich, wenn ein Ausweis der betreffenden Person, (Vollmacht, entsprechende Unterschriftsberechtigung (bei Kollektivunterschrift zu Zweien sind die Unterschriften zweier Unterschriftsberechtigten notwendig) beiliegt. « Auskunft über Dritte (Art. 8a SchKG) Detaillierte Aufstellung der einzelnen Gläubiger und Einzelbeträge Mündliche Auskunft 9.00 CHF Schriftliche Auskunft nur mit Originalausweis Meldebestätigung (Schriftenempfangschein) und Pass / Identitätskarte / Ausländerausweis (B, C, F, L, M, N) 17.00 CHF Zu berücksichtigen: Die Auskunft wird für eine Drittperson eingeholt (z.B. Ehegatte, Schwester, Freund) Nur möglich mit Ausweis der betreffenden Person, Vollmacht- Führerausweise, Kopien von Pass / ID / Ausländerausweis sind nicht rechtsgültig und werden nicht akzeptiert. Am Schalter kann die Auskunft bar oder mit EC/PC – Karte bezahlt werden. Bei einem schriftlichen Gesuch für eine Auskunft müssen Sie vorab die Gebühren auf unsere IBAN Nr. CH42 0900 0000 8000 3560 2 überweisen.