Betreibungsverfahren Mit einem Betreibungsbegehren löst der Gläubige das Betreibungsverfahren aus und hat so die Möglichkeit, finanzielle Ansprüche gegenüber dem säumigen Schuldner geltend zu machen. Das Betreibungsamt Zürich 5 behandelt alle Fälle von natürlichen und juristischen Personen, die Wohnsitz/Hauptsitz Zürich 5 haben. «Formular Betreibungsbegehren»