Wegnahme - Herausgabe
Für die Wegnahme oder Herausgabe benötigen Sie die Verfügung des zuständigen Bezirksgerichtes. Mit dem Befehl können Sie dem zuständigen Stadtammannamt den Auftrag für die Wegnahme oder Herausgabe geben.
Gebühren für die Wegnahme - Herausgabe
- Fr. 50.00 Entgegennahme des Auftrages
- Fr. 80.00 Zeitaufwand für Vollzug pro Stunde
- Fr. 15.00 Korrespondenz pro Seite
- Fr. 10.00 Rechnung
- Telefonspesen und Porto nach Aufwand

