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Verbot

Vorgehen zur Erlangung eines Verbotes
 

Mit dem Befehl können Sie das Gesuch beim zuständigen Stadtammannamt stellen.

Gebühren für das allgemeine Verbot - ZPO 225

Die Verzeigung in der Stadt Zürich ist nicht an den Stadtammann oder an den Statthalter zu richten, sondern an:
Stadtpolizei Zürich
Zentralstelle für Verkehrs- und Ordnungsbussen (ZVO)
Amtshaus II
Bahnhofquai 5
8021 Zürich
Hinweis: Die Verzeigung muss die Autonummer, das Datum und die Zeit beinhalten. Je genauer der Verzeigungstext ausgefüllt ist, desto grösser sind die Chancen, dass die Busse erteilt wird und bei einem eventuellen Rekurs auch bestätigt wird.