Befund
Für die Aufnahme eines Befundes nehmen Sie bitte mit dem zuständigen Stadtammannamt des Kreises frühzeitig Verbindung auf.
- Beachten Sie, dass das Stadtammannamt der Gegenpartei eine Einladung mit eingeschriebenem Brief zukommen lassen muss.
- Der Zutritt zu verschlossenen Räumen muss von der Gegenpartei erlaubt werden.
Gebühren für die Befundaufnahme stellen sich wie folgt zusammen:
| Vollzug inkl. Wegzeit, allfällige Wartezeit, Zeitaufwand für Telefonate und inkl. Anteil Grundgebühr pro Stunde | 130.00 |
| Erstellung des Originals inkl. Gliederung und Darstellung pro Seite | 40.00 |
| bis höchsten zur Hälfte der Seite | 20.00 |
| Parteiausfertigung pro Seite | 7.00 |
| Telefonauslagen | 0.60 |
| Tonbänder | 9.50 |
| Gebührenrechnung | 10.00 |
| Auto-Km oder Kosten öffentliches Verkehrsmittel | 2.00 |

