Ausweisung aus Mieträumen
Sie müssen den Antrag zur Ausweisung mit beiliegendem
Formular (Hauptseite - Link Service - Formular - Ausweisungsbegehren)
beim zuständigen Bezirksgericht stellen.
Das Bezirksgericht erstellt eine Verfügung, welche durch das zuständige Stadtammannamt zugestellt wird. Nach Zustellung können Sie die erforderliche Rechtskraftbescheinigung einholen und das Stadtammannamt anweisen, die Ausweisung zu vollziehen.
Gebühren für die Ausweisung
- Fr. 50.00 Entgegennahme des Auftrages
- Fr. 80.00 Zeitaufwand für Vollzug (pro Stunde)
- Fr. 15.00 Korrespondenz pro Seite
- Fr. 10.00 Rechnung
- Telefonspesen und Porto nach Aufwand

