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Ausweisung aus Mieträumen

Sie müssen den Antrag zur Ausweisung mit beiliegendem 
Formular (Hauptseite - Link Service - Formular - Ausweisungsbegehren)
beim zuständigen Bezirksgericht stellen.

Das Bezirksgericht erstellt eine Verfügung, welche durch das zuständige Stadtammannamt zugestellt wird. Nach Zustellung können Sie die erforderliche Rechtskraftbescheinigung einholen und das Stadtammannamt anweisen, die Ausweisung zu vollziehen.

Gebühren für die Ausweisung