Barzahlung von höheren Beträgen
Punkt 2 der Steigerungsbedingungen verlangt ausschliesslich Barzahlung.
Bei höheren Beträgen (ab Fr. 5'000.00) können wir Ihnen jedoch die folgende Dienstleistung anbieten:
- Sie möchten einen Gegenstand ersteigern und möchten nicht so viel Bargeld bei sich führen.
- Vereinbaren Sie mit unserem Gantteam einen Übergabetermin für die Vorauszahlung.
- Sie erhalten eine Quittung und unterschreiben den Auftrag - genaue Beschreibung des Gegenstandes und Gebot)
- Das Geld wird im Tresor aufbewahrt (keine Zinsgutschriften).
- Sie können selbstverständlich an der eigentlichen Gant teilnehmen und mitbieten.
- Sollte der Betrag höher als der bei uns deponierte Geldbetrag sein, müssen Sie die Restzahlung in Bar leisten, ansonsten der Zuschlag ebenfalls dahinfällt (Steigerungsbedingungen Punkt 3).
- Wird der Gegenstand einem anderen Kunden zugeschlagen, machen Sie einen Termin zur Rückzahlung des Geldbetrages mit Herrn Forrer oder Herr Mauch oder unserem Kassenteam des Betreibungsamtes Zürich 5 ab.

