Pfändungsverfahren
Das Pfändungsverfahren können Sie 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls eröffnen oder nach einem Verfahren, welches den Rechtsvorschlag beseitigt hat. Genauere Informationen können Sie hier entnehmen.
Fortsetzungsbegehren (pdg) aus der Homepage www.vgbz.ch
Fortsetzungsbegehren (Word)

