Einsichtsrecht nach Art. 8 SchKG (Auskunft)
- Summarische Auskunft (Anzahl der Betreibungen und Gesamtbeträge)
- Detaillierte Auskunft (Aufstellung der einzelnen Gläubiger und Einzelbeträge)
- Mündliche Auskunft - Fr. 9.00
- Fr. 17.00 bei der Selbstauskunft über die Firma
Aktueller Handelsregisterauszug
und
Vollmacht oder entsprechende Unterschriftsberechtigung
- Fr. 27.00 bei Fehlen des Handelsregisterauszuges
(Handelsregisterauszug Fr. 10.00)
- Führerausweise, Kopien von Pass / ID / Ausländerausweise sind nicht rechtsgültig und werden nicht akzeptiert.
- Am Schalter muss die Auskunft "Bar" bezahlt werden. Wir können keine Karten entgegennehmen.
- Bei einem schriftlichen Gesuch für eine Auskunft müssen Sie vorab die Gebühren auf unser Postcheckkonto 80-3560-2 überweisen.
- Die Auskunft wird von einer Drittperson eingeholt (z.B. Kollektivgesellschafter, Prokurist usw.)
Nur möglich mit
- Ausweis der betreffenden Person
- Vollmacht
- Entsprechender Unterschriftsberechtigung (bei Kollektivunterschrift zu Zweien sind die Unterschriften von zwei Unterschriftsberechtigten notwendig).

